Was tun bei Verlust?
Grundsätzlich muss unverzüglich nach Verlust der Zulassungsbescheinigung ein Duplikat beantragt werden. Der Verlust muss nicht bei der Polizei gemeldet werden, allerdings darf nur mit einer Bestätigung der Verlustanzeige eine Woche lang mit dem Kfz gefahren werden.Erforderliche Unterlagen
- Amtlicher Lichtbildausweis
- Verlustanzeige oder Erklärung über den Verlust
- Bei Vertretung: Vollmacht
- Papierzulassungsschein: 0 Euro
- Scheckkartenzulassungsschein: 23,80 Euro
Quelle: Österreichische Staatsdruckerei
Zulassungsstelle, die für den Wohnbezirk bzw. den Bezirk des Unternehmenssitzes ermächtigt ist
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