Promillegrenze
In Österreich gilt die gesetzlich vorgeschriebene Höchstgrenze von weniger als 0,5 Promille Alkoholgehalt im Blut. In bestimmten Fällen wie z.B. für Probeführerschein-Besitzer sowie Lkw- und Busfahrer gilt die 0,1-Promille-Grenze. Übersteigt man die Promillegrenze ist mit hohen Strafen zu rechnen. Auch eine Vormerkung oder der Entzug des Führerscheins können folgen.
0,1-Promille-Grenze gilt für
Führerschein | Zeitraum |
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Klasse AM | Bis Vollendung des 21. Lebensjahres |
Probeführerschein (alle Klassen außer Klasse AM und Klasse F) |
Für die Dauer der Probezeit. Bei A1 und L17 jedenfalls bis zum vollendeten 21. Lebensjahr. |
Klasse C | Immer |
Klasse D | Immer |
Klasse F | Bis Vollendung des 21. Lebensjahres |
Übungsfahrten ("L") | Während der Übungsfahrt (für Lenker und Begleitperson) |
Ausbildungsfahrten L17 | Während der Ausbildungsfahrt (für Lenker und Begleitperson) |
Fahrschulfahrten | Während der Fahrschulfahrt (für Lenker und Fahrlehrer) |
Bei Schülertransporten | Immer |
Promillegrenze für Fahrrad
Für Radfahrer gilt ein Alkohollimit von 0,8 Promille bzw. 0,4 mg Alkohol je Liter Atemluft (§ 5 Abs. 1 StVO). Rad fahren in alkoholisiertem Zustand kann ein Hinweis auf mangelnde Verkehrszuverlässigkeit sein und die Behörde ist berechtigt den Kfz-Führerschein zu entziehen!Alle Angaben ohne Gewähr, Irrtum und Änderungen vorbehalten.