Alkohol am Steuer

Promillegrenze

In Österreich gilt die gesetzlich vorgeschriebene Höchstgrenze von weniger als 0,5 Promille Alkoholgehalt im Blut. In bestimmten Fällen wie z.B. für Probeführerschein-Besitzer sowie Lkw- und Busfahrer gilt die 0,1-Promille-Grenze. Übersteigt man die Promillegrenze ist mit hohen Strafen zu rechnen. Auch eine Vormerkung oder der Entzug des Führerscheins können folgen.

0,1-Promille-Grenze gilt für

Führerschein Zeitraum
Klasse AM Bis Vollendung des 21. Lebensjahres
Probeführerschein
(alle Klassen außer Klasse AM und Klasse F)
Für die Dauer der Probezeit. Bei A1 und L17 jedenfalls bis zum vollendeten 21. Lebensjahr.
Klasse C Immer
Klasse D Immer
Klasse F Bis Vollendung des 21. Lebensjahres
Übungsfahrten ("L") Während der Übungsfahrt (für Lenker und Begleitperson)
Ausbildungsfahrten L17 Während der Ausbildungsfahrt (für Lenker und Begleitperson)
Fahrschulfahrten Während der Fahrschulfahrt (für Lenker und Fahrlehrer)
Bei Schülertransporten Immer

Promillegrenze für Fahrrad

Für Radfahrer gilt ein Alkohollimit von 0,8 Promille bzw. 0,4 mg Alkohol je Liter Atemluft (§ 5 Abs. 1 StVO). Rad fahren in alkoholisiertem Zustand kann ein Hinweis auf mangelnde Verkehrszuverlässigkeit sein und die Behörde ist berechtigt den Kfz-Führerschein zu entziehen!


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