Autostraße

Autostraße
Ende der Autostraße
In Österreich darf eine Autostraße nur mit Kraftfahrzeugen benützt werden, die eine Mindestgeschwindigkeit von 60 km/h aufweisen. Jeder anderer Verkehr (Fußgänger, Radfahrer, Mopeds und Fuhrwerke) ist nicht gestattet.

Höchstgeschwindigkeit: 100 km/h für Pkw
außer ein Verkehrszeichen erlaubt eine andere Geschwindigkeit

Autostraßen sind Vorrangstraßen, auf denen auch Kreuzungen auftreten können. Bei stockendem Verkehr auf einer Richtungsfahrbahn mit mindestens zwei Fahrstreifen muss die Rettungsgasse gebildet werden.

Die Schnellstraßen S 16, S 35 und S 37 stehen straßenverkehrsrechtlich durchgehend im Rang einer Autostraße, die Schnellstraßen S 3, S 4, S 5, und S 31 sind das nur teilweise.

Unterschied zu Autobahnen

  • max. 100 km/h statt 130 km/h
  • evtl. Kreuzungen
  • Gegenverkehr
Weiterführende Informationen Alle Angaben ohne Gewähr, Irrtum und Änderungen vorbehalten.