Namensänderung bzw. Titel eintragen
Eine Namensänderung (z.B. durch Heirat) muss nicht bei der Führerscheinbehörde angezeigt werden. Ein Umtausch kann freiwillig durchgeführt werden. Ebenfalls eines Titels oder eines akademischen Grades.
Beachten Sie, dass der Führerschein nur dann als Lichtbildausweis verwenden werden kann, wenn der Name geändert ist.
Papierführerschein umtauschen
Bei gültigen Papierführerscheinen besteht keine Umtauschverpflichtung zu einen Scheckkartenführerschein, ein freiwilliger Umtausch ist allerdings möglich. Unbefristete Papierführerscheine bleiben bis 19. Jänner 2033 gültig.
Ausländischer Führerschein umschreiben
EU- bzw. EWR-Führerscheine werden in Österreich anerkannt, d.h. sie müssen nicht, können jedoch auf freiwilliger Basis umgeschrieben werden.
Verlegt die Besitzerin/der Besitzer eines Nicht-EWR-Führerscheins ihren/seinen Wohnsitz nach Österreich, ist das Lenken von Kraftfahrzeugen grundsätzlich sechs Monate zulässig. Danach verliert der Führerschein seine Gültigkeit und muss umgeschrieben werden.
Kosten:
Namensänderung/Umtausch: 49,50 EuroUmschreibung (Ausland): 60,50 Euro
Erforderliche Unterlagen
- Amtlicher Lichtbildausweis
- Alter österreichischer bzw. ausländischer Führerschein
- Passfoto (nicht älter als sechs Monate - Hochformat 35 mm x 45 mm)
- Gegebenenfalls Heiratsurkunde, Scheidungsbeschluss oder Scheidungsurteil bzw. amtliche Unterlagen, die die Namensänderung belegen
- Bei Umschreibung können weitere Dokumente verlangt werden (Übersetzung, ärztliches Gutachten, ...)
Jede Führerscheinbehörde in ganz Österreich
Alle Angaben ohne Gewähr, Irrtum und Änderungen vorbehalten.