§ 94e. Verordnungen
Soweit Verordnungen nicht gemäß § 94 vom Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie zu erlassen sind, steht ihre Erlassung den Ländern zu.
Stand der Gesetzgebung: Oktober 2021
Alle Angaben ohne Gewähr, Irrtum und Änderungen vorbehalten.
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