Kennzeichnung für Ausbildungsfahrten
Auf dem Ausbildungsfahrzeug muss vorne und hinten eine Tafel mit dem Buchstaben „L17“ auf blauem Grund mit weißer Schrift angebracht sein. Außerdem muss die Aufschrift „Ausbildungsfahrt“ auf der Tafel vorhanden sein. Wahlweise ist es auch zulässig, es mit einer Tafel für Übungsfahrten gemäß § 122 Abs. 7 KFG 1967 zu kennzeichnen.Die Pflicht, das Fahrzeug zu kennzeichnen, betrifft den Begleiter.
Die Abnahme der L17-Tafel bei Nichtdurchführung von Ausbildungsfahrten ist nicht erforderlich - diese kann somit immer am Fahrzeug angebracht bleiben. Jede Fahrt ist ins Fahrtenprotokoll einzutragen.
L17-Tafel zum Ausdrucken
Eine Tafel zu kaufen ist nicht unbedingt erforderlich, du kannst diese ganz einfach selbst machen. Wir stellen dir kostenlos eine Vorlage zum Downloaden zur Verfügung.- zweimal ausdrucken
- in eine Klarsichtfolie geben oder folieren/laminieren
- mit Klebeband innen auf die Windschutz- und Heckscheibe befestigen
Alle Angaben ohne Gewähr, Irrtum und Änderungen vorbehalten.